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Was wird aus den Spuren im Internet, wenn ein Mensch stirbt? Bekommen die Erben Zugriff auf Facebook, Ebay, Twitter und Yahoo?
Wir beraten Sie gerne.
Ein Beispiel:
Herr Muster ist überraschend verstorben. Ein Foto auf seiner facebook-Seite zeigt ihn lachend, während die Nachricht von seinem Tod die Runde macht. Das Internet friert den Moment ein. Herr
Muster bekommt weiterhin E-Mails. Bei Facebook, WhatsApp und Twitter gehen laufend neue Nachrichten ein, Paypal versucht, Zahlungen abzubuchen und Ebay-Käufer warten auf eine Antwort. Im Internet
genügt ein „Klick“ , um einen Vertrag abzuschließen, schriftliche Unterlagen gibt es oft gar nicht. Daher existieren unter Umständen etliche Onlineaccounts, von denen die Erben gar nichts wissen.
Herr Muster hat vielleicht auch kostenpflichtige Online-Verträge abgeschlossen - und die Kosten laufen nach seinem Tod weiter. Die Arbeit der Erben beginnt mit der Spurensuche.
Folgende Fragen sind dringlich zu klären:
Leider machen die Internetanbieter es den Erben meistens sehr schwer. Ohne Zugangsdaten ist das Löschen eines Accounts durch die
Erben nur mit ganz großen Schwierigkeiten möglich. Twitter fordert zum Beispiel neben einer Sterbeurkunde auch eine Ausweiskopie des Erben, sowie eine notarielle Beglaubigung, aus der die
Kontaktdaten des Erben und seine Beziehung zum Verstorbenen hervorgehen.
Besonders wichtig wäre der Zugang zu den E-Mails des Verstorbenen. Auf dem E-Mail-Konto gehen nämlich weiterhin sämtliche Bestätigungen für Online-Geschäfte und Rechnungen ein. Ohne Zugangsdaten
ist aber beispielsweise bei Yahoo auch mit amtlichen Dokumenten nur die komplette Löschung des Accounts möglich. Zugang zu den Mails gibt es für die Erben nicht. Bei gmx kann man mit
Sterbeurkunde zumindest den Zugang zum Account beantragen.
5 Schritte für die Erben: