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Jeder Mensch ist einzigartig - jede Bestattung auch:
Wir beraten Sie bei der Wahl der Bestattungsart und einer Grabstätte. Ob Erdgrab, Urnengrab, Urnenmauer oder alternative Bestattungsplätze - wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.
In Österreich ist die Erdbestattung als traditionelles christliches Begräbnis die häufigste Bestattungsart. Die röm.-kath. Kirche hat als Folge der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattung gleichgestellt. Die Feuerbestattung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Kremation des Sarges mit dem Verstorbenen erfolgt in der Regel nach der Trauerfeier/Verabschiedung. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Trauerfeier unmittelbar vor der Urnenbeisetzung durchzuführen. Die Feuerbestattung ist Voraussetzung für alle alternativen Bestattungsformen.
Damit Sie sich für eine Bestattungsform entscheiden können, bieten wir Ihnen ein umfassendes Beratungsgespräch an. Wir informieren Sie gerne über die örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten und kalkulieren mit Ihnen die zu erwartenden Kosten, Gebühren, Auslagen und Folgekosten der jeweiligen Bestattungsart.
Zur Sicherung Ihrer persönlichen Entscheidung für eine Bestattungsart über den eigenen Tod hinaus, empfehlen wir Ihnen eine Bestattungsvorsorge bei uns.
Die genaue Kenntnis Ihrer Wünsche und eine finanzielle Absicherung ist für Ihre Angehörigen im Trauerfall eine große Entlastung.
Die Erdbestattung kann in verschiedenen Grabarten erfolgen: Einzel- und Familiengräber, Grüfte u.a. Die Ruhefristen unterliegen der Friedhofsordnung. Bei der Errichtung der Grabstätte müssen die Bestimmungen der Friedhofsordnung berücksichtigt werden - meist ist die Genehmigung der Friedhofsverwaltung (mit Planvorlage) einzuholen. Dies sind die gesetzlichen Voraussetzungen. Für die individuelle Gestaltung einer Erd- oder Gruftbestattung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Feuerbestattungen dürfen nur in genehmigten Krematorien und nur mit Särgen stattfinden.
Jedem Sarg wird eine nicht brennbare nummerierte Platte beigelegt. Ebenso besteht die Bestimmung, dass jeweils nur die Kremation eines/einer Verstorbenen in einer Einäscherungskammer erfolgen darf.
Zur Aufnahme der Asche dient ein gesetzlich definiertes Behältnis, die Aschenkapsel/Urne. Diese ist so zu kennzeichnen, dass sichergestellt ist, wessen Aschenreste sich in der Urne befinden. Das Vermischen von Aschenresten mehrerer Verstorbener ist verboten.
Urnen sind auf einem Friedhof, einem Urnenhain, einer Naturbestattungsfläche oder - mit Bewilligung der Gemeinde - auch auf einem Privatgrundstück beizusetzen.
Dies sind die gesetzlichen Voraussetzungen. Für die individuelle Gestaltung einer Feuerbestattung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Auch die Diamant- oder Edelsteinbestattung setzt eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Kremationsasche besteht zu ca. 30% aus Kohlenstoff. Der Kohlenstoff liegt zum Großteil in Verbindungen vor. Aus den durchschnittlich ca. 2 kg Kremationsasche eines Menschen können auf Wunsch mehrere Diamanten oder Edelsteine gefertigt werden. Da nicht die gesamte Asche zur Fertigung eines Diamanten benötigt wird, kann die verbleibende Asche auf herkömmliche Art beigesetzt werden. Alternativ dazu kann die Asche aber auch im Trennungsverfahren komplett in den gasförmigen Zustand gebracht und in die Luft entlassen werden. Durch ein spezielles Trennungsverfahren wird der Kohlenstoff aus der Asche gelöst und in einem weiteren Schritt werden die natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamanten simuliert. Unter enorm hohem Druck von 50000 bis 60000 Bar und einer Temperatur von 1500 bis 1700 Grad beginnt sich das Karbon zu verflüssigen und seine Struktur (d. h. den atomaren Aufbau) zu verändern. Über einen Zeitraum von vier bis acht Wochen beginnen aus dem ursprünglichen „hexagonalen“ Karbon „oktogonale“ Diamant-Kristalle - im wahrsten Sinn des Wortes - „zu wachsen“. Je nach Fertigungsverfahren müssen dem Kohlenstoff Zusätze beigemischt werden. Dies trifft jedoch nicht auf alle Hersteller zu. Durch einen entsprechenden Schliff entsteht dann ein Erinnerungsdiamant aus den sterblichen Überresten des geliebten Verstorbenen. Dabei sind verschiedene Schliffarten möglich.
Die Diamant- oder Edelsteinbestattung gilt in verschiedenen Ländern als anerkannte Bestattungsart. Wenn Sie diese Bestattungsart für sich selbst wählen möchten, empfehlen wir Ihnen, zu Lebzeiten
eine Bestattungsverfügung zu verfassen.
Naturbestattung
Bei einer Naturbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne auf genehmigten Naturflächen bestattet. Diese Bestattungsart ist ideal für Menschen die auch zu Lebzeiten die Natürlichkeit, Ruhe und Individualität geschätzt und gesucht haben. Derzeit stehen hierfür drei Flächen im Bundesland Salzburg zur Verfügung.
Seebestattung
Dies ist eine Form der Feuerbestattung. Die Urne wird in der Adria dem Meer übergeben. Die Seebestattung muss behördlich genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, dieser Urnenbeisetzung auf See beizuwohnen. Die Beisetzungsstelle wird beurkundet.
Ballonbestattung
Die Ballonbestattung ist eine besonders Bestattung. Die Asche des Verstorbenen steigt in einem mit Helium gefüllten Ballon auf. In ca. 20 Kilometer Höhe öffnet sich der Ballon und die Asche wird in alle vier Himmelsrichtungen verstreut. Diese Bestattungsart ist in Österreich nicht möglich, aber in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in den Niederlanden.
Anonymbestattung
Eine anonyme Bestattung findet in der Regel am Friedhof statt. Hierfür haben einige Friedhöfe spezielle Flächen bereitgestellt. in Salzburg gibt es solche Flächen auf dem Kommunalfriedhof. Eine anonyme Bestattung findet ohne Angehörige statt, der genaue Beisetzungsort wird nicht bekanntgegeben.